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"Bei 100 Prozent Rabatt braucht man nicht mehr viel zu rechnen - denn dort ist der Fondskauf kostenlos."

Besteuerung

Die Erträge des DWS Vermögenssparplan Premium unterliegen nicht der Abgeltungssteuer , obwohl es sich hierbei um ein reines Fondsprodukt handelt. Dieser Vorteil kommt dadurch zu Stande, dass der DWS Vermögenssparplan Premium als ungeförderter Riestervertrag firmiert. Ungeförderte Riesterverträge genießen sowohl das Steuerprivileg der Lebensversicherung als auch die Freiheit der Kapitalverwendung innerhalb der dritten Schicht der Altersvorsorgepyramide. Das bedeutet innerhalb des Vertrages fallen keinerlei Steuern an. Weder auf angefallenen Kursgewinne bei Umschichtungen im Depot noch auf Zins- oder Dividendeneinkünfte. Dies wirkt sich gegenüber einem herkömmlichen Fondssparplan positiv auf den Zinseszinseffekt aus. Bei der Kapitalentnahme gilt die nachgelagerte Besteuerung zum dann individuell gültigen Einkommenssteuersatz. Sind die Bedingungen der 60/12 Regelung erfüllt, d.h. die Kapitalentnahme erfolgt nach dem 60. Lebensjahr des Vertragsinhabers und der Vertrag bestand zu diesem Zeitpunkt mindestens 12 Jahre gilt sogar das Halbeinkünfteverfahren. Halbeinkünfteverfahren bedeutet das 50 Prozent des Gewinns steuerfrei vereinnahmt werden können, die weiteren 50 Prozent unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das eingesetzte Kapital kann selbstverständlich komplett steuerfrei entnommen werden. Doch auch vor dem 60. Lebensjahr kann sich die Kapitalentnahme aus steuerlicher Sicht lohnen. In Zeiten geringer zu versteuernder Einkommen, beispielsweise aufgrund hoher Abschreibungen, Mutterschutz, Arbeitslosigkeit, Frühruhestand, etc. kann der zur Verwendung kommende persönliche Steuersatz deutlich sinken. Entnahmen innerhalb der gesetzlichen Freigrenzen sind dann gänzlich von der Steuer befreit. Der Vermögenssparplan Premium eignet sich, wie auch jede andere Fondspolice, hervorragend für Kinder. Solange die Kinder noch über kein eigenes Einkommen verfügen, stehen Ihnen 7664 Euro p. a. (Grundfreibetrag Stand Januar 2009) zur Verfügung. Bis zu dieser Höhe könnten sie jährlich steuerfrei Gewinne aus dem Vermögenssparplan Premium vereinnahmen. Ausreichend für Führerschein, Studium, Auslandsaufenthalt, Wohnungseinrichtung, erstes Auto, etc.
Zusammenfassend kann man sagen, aus steuerlicher Sicht ist langfristiges Sparen mit dem Vermögenssparplan Premium gegenüber einem herkömmlichen Fondssparplan vorteilhaft.